1. Das Halb- und Jahresabonnement sowie das Dreimonatsabonnement berechtigt zum Besuch des Fitnessbereiches sowie zur Teilnahme an allen Groupfitness Kursen.
  2. Die Öffnungszeiten sind der Webseite zu entnehmen.
  3. Für das Eintrittssystem benötigt jedes Mitglied einen Zutrittsbadge. Dieser Badge muss jedes Mitglied kaufen (CHF 30). Es gibt keine Rückerstattung, wenn die Mitgliedschaft nicht erneuert wird.
  4. In den Garderoben stehen dem Mitglied Schliessfächer zur Verfügung. Beim Verlassen des Gyms muss das benutzte Schliessfach leer sein. Das SHOCKWAVE GYM haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für deponierte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Abonnementinhabers. Liegen gebliebene Gegenstände werden maximal für eine Dauer von 2 Wochen aufbewahrt und anschliessend entsorgt.
  5. Das Mindestalter für die Benutzung der Fitnessgeräte ist grundsätzlich 16 Jahre.
  6. Für Jugendliche unter 16 Jahren ist der Zutritt zum Gym gestattet, insofern der gesetzliche Vertreter schriftlich und unterzeichnet seine Berechtigung ausgesprochen hat.
  7. Das Halb- und Jahresabonnement sowie das Dreimonatsabonnement ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Es ist untersagt, unberechtigten Personen den Eintritt ins SHOCKWAVE GYM zu gewähren. Ein Verstoss hat das Aussprechen eines Hausverbotes für den Abonnementinhaber und unbefugte Dritte zur Folge. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrages. Die Strafverfolgung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  8. Der Abonnementinhaber nimmt zur Kenntnis, dass zur Sicherheit und zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle die Trainingsfläche und der Eingang mit einem Kamera Überwachungssystem kontrolliert wird.
  9. In allen Sporträumen darf nur mit sauberen und nicht abfärbenden Sportschuhen (keine Strassenschuhe) trainiert werden. Die Trainingsfläche ist in geeigneter Sportbekleidung zu betreten.
  10. Das Mitglied ist verpflichtet, die Gewichtsscheiben nach Gebrauch wieder von den Maschinen oder Stangen (Kurzhantel/Langhantel) zu entfernen und diese wie auch mobile Fitnessgeräte an ihren Ursprung zurückzulegen. Aus Hygienegründen sowie zum Schutz der Polster ist ein Trainingstuch als Schweiss-Unterlage zu verwenden. Ausdauergeräte sowie jegliche Matten und Kleingeräte sind nach jedem Gebrauch mit dem bereitstehenden Desinfektionsmittel zu reinigen.
  11. Es gilt in den Räumen des SHOCKWAVE GYMs ein generelles Rauchverbot.
  12. Kinder gehören nicht auf die Trainingsflächen.
  13. Im SHOCKWAVE GYM dürfen nur Produkte konsumiert werden, die auch im Gym bezogen wurden.
  14. Der Dreimonats- Halb- und Jahresabonnementinhaber verpflichtet sich, den Anweisungen des SHOCKWAVE GYM Personals Folge zu leisten sowie die allgemeinen Vertragsbedingungen strikt einzuhalten. Grobe oder wiederholte Verstösse haben das Aussprechen eines Hausverbotes zur Folge, in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Drei- Halb- oder Jahresabonnementbeitrages.
  15. Das Benützen der Anlagen und Einrichtungen des SHOCKWAVE GYMs erfolgt auf eigenes Risiko. Eine sportärztliche Untersuchung vor dem Erwerb des Dreimonats- Halb- oder Jahresabonnements ist für Personen angezeigt, welche lange keinen Sport mehr getrieben haben, gesundheitliche Probleme aufweisen oder während den beiden letzten Jahren an einer schweren Krankheit litten.
  16. Für Schäden infolge eines Unfalles, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung vom SHOCKWAVE GYM und dessen Personal ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Abonnementinhabers.
  17. Nichtbenützen von Einrichtungen und Angeboten des SHOCKWAVE GYMs berechtigt den Abonnementinhaber nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Dreimonats- Halb- oder Jahresbeitrages.
  18. Das SHOCKWAVE GYM ist mit Ausnahme von Revisionen, Reinigungen, Umbauten, etc. täglich während den Betriebszeiten geöffnet. Aus weiteren, betriebsnotwendigen Schliessungen hat der Abonnementinhaber keinen Anspruch auf eine Rückvergütung oder auf eine Verlängerung seines Drei- Halb- oder Jahresabonnements. Änderungen der Betriebszeiten bleiben vorbehalten ohne Anspruch auf Reduktion oder Rückvergütung des Dreimonats- Halb- oder Jahresbeitrages.
  19. Time-Stop ist bei Halb- und Jahresabonnementen möglich. Beim Vorliegen eines triftigen Grundes und mit der Genehmigung der Gymleitung (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, etc.) kann die Laufzeit des Jahresabonnements für die Dauer von mind. 1 Woche und max. 1 Jahr sistiert werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 10.- pro Time-Stop.
    Der Time-Stop muss vor Abwesenheit, zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis am Empfang ein-gereicht werden. Ein rückwirkender Time-Stop ist nur bei Krankheit/Unfall möglich.
  20. Beendigung des Vertrages

a. Die Vertragsdauer des Abonnements ist dem Abonnementinhaber bekannt.

b. Halbjahres- und Jahresabo: Der Vertrag tritt mit dessen Unterzeichnung in Kraft. Die Mindestvertragsdauer entspricht dem jeweiligen Abonnement. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss spätestens 1 Monat vor Ablauf eingereicht werden. Wenn eine Kündigung ausbleibt, verlängert sich das Abo automatisch um die Dauer des abgeschlossenen Vertrages. Das SHOCKWAVE GYM weist rechtzeitig auf die bevorstehende Vertragsverlängerung hin. Das SHOCKWAVE GYM behält sich das Recht vor, jederzeit in begründeten Fällen den Vertrag zu kündigen.

c. 3-Monats-Abo: Der Vertrag tritt mit dessen Unterzeichnung in Kraft und verfällt nach den 3 Monaten. Das SHOCKWAVE GYM behält sich das Recht vor, jederzeit in begründeten Fällen den Vertrag zu kündigen.

  1. Für Inhaber von Mehrfacheintritten gelten die gleichen Bestimmungen und Reglemente wie für Dreimonats- Halb- und Jahresabonnementen.
  2. Die Gültigkeitsdauer eines Mehrfacheintrittes beträgt 3 Monate. Nach Ablauf von 3 Monaten verfallen die restlichen Punkte. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
  3. Der geschuldete Betrag ist für Neumitglieder spätestens beim zweiten Starttermin, für alle anderen Mitglieder innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Ist der geschuldete Betrag innerhalb dieser Frist nicht beglichen, wird der Zutrittsbadge umgehend gesperrt. Des Weiteren wird eine Mahnung versendet und eine Mahngebühr von 5% vom Rechnungsbetrag verrechnet. Bei einem weiteren Zahlungsverzug kann eine Betreibung eingeleitet werden.
  4. Das SHOCKWAVE GYM behält sich vor, Abonnementinhaber aus dem, SHOCKWAVE GYM auszuschliessen. In folgenden Fällen ist der gesamte Mitgliederbeitrag geschuldet: SHOCKWAVE GYM Ausschluss aufgrund Nichtbezahlung des Mitgliedschaftsbeitrages sowie in schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung, etc.).

In diesen Fällen erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Mitgliederbeitrages

  1. Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit SportsNow gelten die Bedingungen von SportsNow: https://www.sportsnow.ch/de/terms_of_business sowie https://www.sportsnow.ch/de/privacy_policy

Das SHOCKWAVE GYM behält sich jederzeitige Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Version Dezember 2022 / SHOCKWAVE GYM